





Notariat
Für bestimmte Rechtsgeschäfte verlangt das Gesetz die Beurkundung durch einen Notar. Gerne stehen wir Ihnen für sämtliche notariellen Dienstleistungen zur Verfügung, insbesondere für die nachfolgend aufgeführten Beurkundungen.
Grundstücke
• Grundstückkaufverträge, Schenkungen
• Kaufrechts- und Vorkaufsrechtsverträge
• Vorverträge und Reservationsverträge
• Baurechte, Wohnrechte, Nutzniessungen
• Dienstbarkeitsverträge (Wegrecht, Näherbaurechte etc.)
• Errichtung von Schuldbriefen und Grundpfandverschreibugen
• Begründung und Anpassung von Stockwerkeigentum
• Aufteilung oder Vereinigung von Parzellen
Ehegüter- und Erbrecht
• Erbverträge
• Testamente
• Eheverträge
• Gütertrennungen
• Inventare
Gesellschaftsrecht
• Gründung von AGs, GmbHs, Stiftungen
• Statutenänderungen (Firma, Zweck etc.)
• Sitzverlegungen
• Auflösung oder Fusion von Gesellschaften
• Kapitalerhöhungen und Kapitalherabsetzungen
• Deposition von Firmaunterschriften
Weitere Beurkundungen und Beglaubigungen
• Begründung von Bürgschaften
• Beglaubigung von Unterschriften, Übersetzungen, Kopien (z.B. Zeugnisse)
• Beglaubigung einer Ziehung bei Wettbewerben
• Öffnung von Bankschrankfächern
• Vollmachten für den Pflege-/Krankheitsfall (human documents)